Vertretung im Falle der Verhinderung (Stellvertreter/in)

Kerstin Schurack, Thursday, 23.02.2017, 12:15 (vor 2590 Tagen)

Wo steht im SGBIX eigentlich, daß SBV-Belange immer Vorrang vor dienstlichen Jobanforderungen haben?
- wenn eine Dienstreise im Job angetreten wird, und vorher schon bekannt ist, daß SBV-Themen, wie zum Beispiel Monatsgespräch mit AG, Betriebsratsitzung, ASA, Wirtschaftsausschuß im gleichen Zeitraum stattfinden --> dann kann die Besprechung wirklich nicht an den Vertreter delegiert werden??? Falls der SBV dem Job den Vorrang gibt, geht die Chance zur Teilnahme usw. im Interesse der schwerbehinderten Kollegen verloren?


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