Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

bibi, Thüringen, Thursday, 23.02.2017, 12:21 (vor 2617 Tagen) @ ciralifan

Das ist richtig, aber meines Erachtens nach hätte der AG die Lohnkürzung zu dem Zeitpunkt veranlassen können, als der Mitarbeiter aufgehört hat, die Tätigkeit zu machen. Dies ist ja nicht erfolgt.
Der Mitarbeiter macht nun die gleiche Tätigkeit , die er seit einem halben Jahr macht, nur einschichtig.


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