Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Thursday, 23.02.2017, 13:47 (vor 2618 Tagen) @ albarracin

Hallo,

hier müsste man zu erst einmal in den ArbV, ggf TV und die Arbeitsplatzeingruppierungen nachschauen.

Denn der AG wollte aus dem 2 Schicht in die 1 Schicht versetzt werden. Dem hat der AG entsprochen.

Dieses kann dann durchaus sich auf Eingruppierung/ Bezahlung auch negativ auswirken.

Entscheidend hier, der AN wollte von sich die Veränderung sprich Versetzung!


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