Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
hier müsste man zu erst einmal in den ArbV, ggf TV und die Arbeitsplatzeingruppierungen nachschauen.
Denn der AG wollte aus dem 2 Schicht in die 1 Schicht versetzt werden. Dem hat der AG entsprochen.
Dieses kann dann durchaus sich auf Eingruppierung/ Bezahlung auch negativ auswirken.
Entscheidend hier, der AN wollte von sich die Veränderung sprich Versetzung!