Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

bibi, Thüringen, Thursday, 23.02.2017, 13:48 (vor 2618 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Matthias,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich glaube, ich habe etwas wichtiges vergessen zu erwähnen. Nach nochmaliger Rücksprache mit dem betroffenen AN weiß ich jetzt, dass dieser mit der entsprechenden Lohngruppe auf Grund seiner Ausbildung und Kenntnisse eingestellt wurde.
Im späteren Verlauf der Tätigkeit wurde dieser zum Teamleiter ernannt. Er ist in derselben Lohngruppe verblieben.
Die Tätigkeit als Teamleiter übt er wie bereits erwähnt aber schon länger nicht mehr aus.
Aus meiner Sicht hat also die Eingruppierung in die entsprechende Lohngruppe nichts mit der zwischenzeitlich ausgeübten Funktion Teamleiter zu tun.

Das einzige, was sich jetzt nach aktuellem Stand für den MA ändern würde, ist die AZ von zweischichtig auf einschichtig.

Grüße
Bianca


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion