Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Thursday, 23.02.2017, 13:54 (vor 2612 Tagen) @ bibi

Hallo bibi,

wenn im Betrieb ein Tarifvertrag gültig ist ggf. diesen zusätzlich heranziehen. Denn es gibt z.B. im Flächentarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie tarifliche Regelungen für ältere Mitarbeiter mit Ausgleichzahlungen unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit, wenn eine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann. Die betroffene Person ggf. an die Gewerkschaft verweisen, falls eine Mitgliedschaft besteht.

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Gruß
Wolfgang


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