Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

MatthiasNRW, Thursday, 23.02.2017, 14:02 (vor 2613 Tagen) @ bibi

Hallo Bianca,

Aus meiner Sicht hat also die Eingruppierung in die entsprechende Lohngruppe nichts mit der zwischenzeitlich ausgeübten Funktion Teamleiter zu tun.

Richtig. Unter den Voraussetzungen (Eingruppierung nach Ausbildung und Kenntnissen) sehe ich auch keine Gründe für eine Absenkung der Lohngruppe.

Gruß,

Matthias


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