Vertretung im Falle der Verhinderung (Stellvertreter/in)

Kerstin Schurack, Monday, 27.02.2017, 09:17 (vor 2613 Tagen) @ Mister M

Nein, ich bin kein Abteilungsleiter , Chef oder sonstiges.
Ich arbeite in Projekten der Automobilzulieferindustri. Ich bin Teil eines Teams, der ein Fachgebiet im Projekt vertritt und in diesem Teil von den Prototypen bis ca. !/2 Jahr nach Serienstart arbeitet - mit Lieferanten, Kunden und vor allem auch dem späteren Produktionswerk von meiner Firma. Das beinhaltet viel Reisetätigkeit mit internen, aber auch externen (Kunden-)Terminen.
Gerade war eine Produktionshalle in Tschechien abgebrannt, wo gerade eines meiner Projekte aufstarten sollte. Klar das das alles durcheinandergewirbelt hat und viel zusätzliche Arbeit inkl. Dienstreisen bedeutet.

Mir hat irgendwann jemand gesagt, wenn ich vor Antritt einer Dienstreise von einem SBV-Termin weiß, müßte dieser zwingend Vorrang haben und ich kann den Termin nicht an meinen Stellvertreter delegieren. Wenn ich dienstliche Termine kurzfristig absage, muß ich unbedingt wissen, wo genau steht, daß das Vorrang hat und ich nicht delegieren darf. Die Alternative wäre dann, daß die SBV an einem Termin nicht vertreten ist, wenn ich der Projektarbeit den Vorrang gebe.


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