Vertretung im Falle der Verhinderung (Stellvertreter/in)

Kerstin Schurack, Monday, 27.02.2017, 09:21 (vor 2609 Tagen) @ Hendrik1

Danke Hendrik!
Das war endlich mal konkret. Das kann ich so nachvollziehen.

Aber wo kann ich herauslesen, daß ich nicht delegieren darf? - Im Falle, daß ein extrem wichtiger Termin im Job nach meinem Ermessen zur gleichen Zeit stattfindet und ggf. auch schon vor den SBV-Termin bekannt war?


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