Vertretung im Falle der Verhinderung (Stellvertreter/in)

Monica99, Monday, 27.02.2017, 17:57 (vor 2607 Tagen) @ Kerstin Schurack

Hallo,

Die Alternative wäre dann, daß die SBV an einem Termin nicht vertreten ist, wenn ich der Projektarbeit den Vorrang gebe.

Ich habe Probleme mit dem 2 Halbsatz "...wenn ich der Projektarbeit den Vorrang gebe."

Vorrang hat und muss auch die Mandatsarbeit haben. Wenn ich einen sehr tollen/interessanten Job habe, was verständlich ist, sollte/müsste ich mir halt überlegen, kann ich dann ein solches für die Beschäftigten sehr sehr wichtiges Mandat wahrnehmen? Dieses besonders wegen des bekannten Rechtsgrundsatz, dass solche Mandate Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit haben.

Auch hier sollte es bekannter Satz etwas abgeändert stets bedacht werden," ..drum prüfe wer sich .... bindet...." Oder aber, man kann nicht immer alles haben.

--
mfg Monica


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