Stellenvergabe an auswertige Privaten AG (Allgemeines)
Hallo,
die Fremdvergabe einer Leistung zB im Rahmen eines Werkvertrages (= Managementvertrag) ist eine mitbestimmungsfreie unternehmerische Grundentscheidung des AG - auch im öffentlichen Dienst.
Im Rahmen dieser Grundentscheidung trägt der AG die alleinige Verantwortung für die Ausgestaltung des Werkvertrages einschl. der dem AG auferliegenden Pflichten zB zum Datenschutz.
Ob der PR gem. Personalvertretungsrecht ein Einsichtsrecht in den Werkvertrag hat, entzieht sich meiner Kenntnis und müßte von einem Fachmenschen aus diesem Bereich beantwortet werden.
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&Tschüß
Wolfgang