Gleichstellungsbeauftragte und PR oder SBV (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 01.03.2017, 09:23 (vor 2612 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

ist es zulässig das ein Personalrats- und/oder SBV die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten übernimmt?

Kommt drauf an, ob die jeweilige Gesetzgebung dies ausschließt.
Siehe auch: http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=21837
Das Bundesgleichstellungsgesetz schließt es aus, das Bayerische Gleichstellungsgesetz scheinbar nicht. Nachtrag: Die Arbeitshilfe zum Bay. Gleichstellungsgesetz schließt eine Tätigkeit in beiden Aufgabenbereichen nicht aus, weist nur auf eine strikte Trennung hin (S. 12 des Dokuments).

Muss die Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden?

Ich kenne nur die Variante, dass die Gleichstellungsbeauftragte bestellt wird.
Insbesondere die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten haben neben ihren Aufgaben innerhalb von Behörden auch noch das Mandat, die Gleichstellung in der Stadt bzw. dem Landkreis zu fördern. Eine öffentliche Wahl wäre dann doch mit immensem Aufwand verbunden.

Gruß,

Matthias


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