Gleichstellungsbeauftragte und PR oder SBV (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 01.03.2017, 20:40 (vor 2607 Tagen) @ lunos1961

Ist es zulässig dass ein Personalrats- und/oder SBV die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten übernimmt?

Ja, jedenfalls bei Bayer. Behörden nach dem BayGlG. Aber nach dem Gleichstellungsrecht bzw. nach dem Personalvertretungsrecht der meisten Bundesländer wäre dies ausgeschlossen.

Muss Gleichstellungsbeauftragte gewählt werden?

Nein, jedenfalls nicht bei bayer. Behörden nach dem BayGlG. Aber nach dem Gleichstellungsrecht der meisten Bundesländer wird diese in den Dienststellen gewählt und danach bestellt.

Gruß,
Cebulon


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