Nachwahl Stellvertretung (Wahlen)

heinrich55, Sunday, 05.03.2017, 10:36 (vor 2581 Tagen)

Hallo Leute

meine einzige Stellvertreterin hat gekündigt und es steht nun eine Nachwahl an.

Müssen für diese Nachwahl auch mindestens 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte teilnehmen an dieser Wahl ? Was passiert wenn vielleicht nur 4 Schwerbehinderte/Gleichgestellte anwesend sind? Ist die Wahl dann dennoch gültig?



§ 94 Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt.

Vielen Dank schon mal.


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