Nachwahl Stellvertretung (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.03.2017, 12:12 (vor 2608 Tagen) @ heinrich55

Hallo,

§ 94 Abs. 1 hat nur was mit den Voraussetzungen einer SBV-Wahl (mind. 5 Wahlberechtigte) zu tun hat, aber nichts mit der Teilnahme an der Wahl.

Eine Wahl - egal in welchem Verfahren - ist grundsätzlich gültig, wenn es mindestens eine (!) abgegebene gültige Stimme gibt. Das folgt aus § 13 Abs. 2 SchbVWO

--
&Tschüß

Wolfgang


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