Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 07.03.2017, 10:22 (vor 2604 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Es geht um eine zusätzliche neue tarifliche Stelle.

Es bleibt dabei, nur AG entscheiden, ob sie freie oder ggf neue Stellen besetzen/schaffen.

Dieses nennt man freie unternehmerische Entscheidung und Demokratie.

Man will nur verhindern das sich Schwerbehinderte auf diese Stelle bewerben und schreibt deswegen nicht extern aus.

Dieses würde ich als Unterstellung die nicht zu beweisen ist einstufen, oder kannst Du dieses beweisen? AG könnte bei wissen hier auch den Rechtsweg nutzen, wegen übler Nachrede.

Auch weil ein AG der rechtlich fit ist es mit den erlaubten Mitteln ohne Probleme schafft, dass schwerbehinderte Bewerber nicht die geeignetsten Bewerber sind.

Ich weiss ja nicht ob AG´s alles umgehen können. Dann brauchen wir auch gar keine Gesetze usw.

Mitarbeitervertreter sollten auch wissen, wer mit Gesetzen unzufrieden ist, sollte wegen der Zuständigkeit sich nicht an AG sondern an die Politiker wenden.

Fazit: Die gleiche Frage öfters stellen, bringt letztlich auch nichts.


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