Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 07.03.2017, 15:50 (vor 2606 Tagen) @ lunos1961

Es ist eine neu geschaffene Stelle die nicht intern besetzt werden kann.
Der AG hat auch die Arbeitsagentur nicht informiert.

Er will nur die vorhandenen Initiativbewerbungen berücksichtigen. Damit wird aber verhindert das überhaupt ein Schwerbehinderter auf diese Stelle aufmerksam wird.


Es wird hier also eine freie Stelle besetzt. Dann solltest du den AG höflich bitten dem § 81 SGB IX Folge zu leisten. Eine entsprechende Info solltest du dabei auch an den PR geben.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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