Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 07.03.2017, 18:05 (vor 2604 Tagen) @ lunos1961

Hallo,

Und genauso will er es machen.
Initiativbewerbungen von externen Bewerbern sollen ausschliesslich für die neu geschaffene Stelle berücksichtigt werden.

Wenn er eine berücksichtigt, aber auch nur dann muss er § 82 SGB IX beachten. Sonst aber eben nicht! Du schreibst ja er will, plant zur Zeit nur so handeln zu wollen.

Er ignoriert Paragraph 82 SGB 9.

Nein!! Macht er eben zur Zeit noch nicht, oder gab es schon eine Initiativbewerbung welche er berücksichtigte. Sagen, planen, wollen und denken darf er, ist auch AG nicht verboten.

Welche Handlungsmöglichkeit bleibt dann für SBV oder PR?

Eben zur Zeit keine, außer sich einfach einmal mit dem SGB IX und der hier ergangene Rechtsprechung befassen, also diese lesen!

Zur Zeit handelt der AG somit noch immer rechtskonform!

Es ist genau wie im Straßenverkehr. Wenn Du sagst ich will, werde eine Rote Ampel missachten, ist dieses nicht strafbewährt. Erst die Umsetzung!


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