Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 07.03.2017, 20:31 (vor 2604 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hotte,

Es wird hier also eine freie Stelle besetzt. Dann solltest du den AG höflich bitten dem § 81 SGB IX Folge zu leisten. Eine entsprechende Info solltest du dabei auch an den PR geben.

Der AG will hier eben KEINE externe Einstellung/Besetzung vornehmen. Daher ist die Meldung an die AfA auch nicht erforderlich. Denn es ergibt sich eben keine Möglichkeit der AfA hier einen arbeitssuchenden Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt zu bringen. Auch die AfA kann AG nicht zwingen AN vom externen Arbeitsmarkt einzustellen.

Doch. Er will die Stelle extern besetzen. Interne Ausschreibung brachte kein Ergebnis. Halt nur nicht extern ausschreiben.
Er hat also eine offene Stelle. Damit ist er nach meienr Meinung zur Durchführung von § 82 SGB IX verpflichtet.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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