Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.03.2017, 10:15 (vor 2604 Tagen) @ Heinrich

Hallo Hotte,

wie kommst Du zu dieser Feststellung? Der AG sagt er möchte und wird die Stelle nicht extern ausschreiben.
Also greift klar die gesetzliche und durch das LAG bestätigte Rechtslage, §§ 81 und 82 greifen nicht.
Das der AG sich ggf sofern eine gerignete Initiativbewerbung eingeht umentscheidet, spielt zur Zeit KEINE Rolle. Es kann weiter ja ggf auch sein, dass der AG dann diesen Bewerber wenn er ihn unbefingt in Anspruch nehmen möchte diesen im Rahmen eines Werkvertrages beschäftigt. Auch dann gilt §§ 81 und 82 nicht, da auch dann KEINE Einstellung.

Kein AG muss freie Stellen wieder besetzen.

PS: Eine SBV sollte dem AG keine Möglichkeit geben, dass dieser der SBV Nichtwissen und damit falsche unbetechtigte Forderungen belegen kann. Denn der AG könnte solches dann auch innerbetrieblich in Infos an die AN nutzen. Denn er dürfte dann in Infos an die AN darstellen, dass die SBV nicht vom Gesetz gedeckte Forderungen stellt und ggf sogar LAG Entscheidungen offenbar nicht kennt, beachtet. Dieses würde dann dem Ansehen der SBV ggf schaden.

Hallo Heinrich,
du berufst dich auf ein LAG Urteil, das eine reine interne Stellenausschreibung und besetzung betrifft. Das passt doch auf diesen Fall überhaupt nicht.

Fakt ist doch:
1. Es gibt eine offene, freie Stelle
2. eine interne Ausschreibung ist erfolgt. Ergebnis: Kein interner Bewerber
3. AG will nicht extern ausschreiben (dazu kann ihn auch niemand zwingen)
4. AG will die offene Stelle aber extern besetzen mit externen Initiativbewerbungen
4. Es handelt sich um einen öffentlichen AG

Mir ist immer noch nicht klar, warum der § 82 nicht greifen soll. Mir steht der Düwell leider nicht mehr zur Verfügung. Sonst würde ich da mal reinschauen, was es so an Kommentaren zum § 82 gibt.

VG
Hotte
Intressant wäre es auch zu wissen, ob diese offene Stelle auch im Ornigramm enthalten ist.

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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