Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 09.03.2017, 11:22 (vor 2598 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin an alle,

ein Nachtrag. Sollte der Arbeitgeber trotz anderslautender Gesetzeslage nicht mindestens die Agentur für Arbeit informieren und diese Bewerbungen abwarten, würde ich mit dem Personalrat darüber reden, damit dieser wegen Verstoßes gegen den § 82 SGB IX die Einstellung der Initiativbewerbung ablehnt. Dieses ist mitbestimmungspflichtig, dann muss der Arbeitgeber im Nichteinigungsverfahren vor der übergeordneten Dienststelle den Gesetzesverstoß begründen.

Liebe Grüße

Hendrik


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