Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber (Seminare / Fortbildung)

Heinrich, Friday, 10.03.2017, 14:39 (vor 2598 Tagen) @ albarracin

Hallo besonders albarracin,

in diesem Fall habe ich ein gewisses Verständnis für den AG.

kann man haben, muss aber nicht!

Wenn für 2017 auch SBV III beantragt und bewilligt wurde, dürften in dieses Seminar auch aktuelle Entwicklungen einfließen.

Etwas anderes wäre mE ein Seminar, das sich zB ganz speziell mit dem neuen BTHG befasst

Seit wann muss die SBV Seminare beim AG beantragen und seit wann muss der AG diese genehmigen????

Die SBV entscheidet vollkommen eigenständig nach bestem Wissen und Gewissen wie der BR welche Schulungsmaßnahmen sie benötigt und besuchen möchte und teilt dem AG dieses nur mit. Hat der AG dann Probleme damit, muss er notfalls das ArbG bemühen!

http://www.schwbv.de/schulungsanspruch_sbv.html

http://www.schwbv.de/seminar_rechtsdurchsetzung.html
Beschluss der SchwbV
Klingt zwar ungewöhnlich ist aber sinnvoll (vor allem bei Rechtsstreitigkeiten). Die VP stellt (für sich) bzw. der Vertretung eine Erforderlichkeit von Kenntnissen fest und beschließt für sich selbst eine Schulungsteilnahme. Es schadet nicht hierüber einen Vermerk zu schreiben und diesen ggf. mit der Anmeldung dem AG zuzuleiten.

Unterrichtung des Arbeitgebers
Gleiche Vorgehensweise wie Betriebsrat
Musterschreiben für die Mitteilung an den Arbeitgeber bzw. den Dienstherrn als Word oder als PDF - Dokument.

Hier eine Webseite die zwar Seminare des BR betrifft, aber es ist eine vergleichbare Rechtslage.
http://www.ipaa.de/content/seminare/rechtliches-zur-freistellung/warum-muss-der-arbeitgeber-seminare-nicht-genehmigen-_/


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