Ablehnung einer Schulung durch den Arbeitgeber (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Friday, 10.03.2017, 15:37 (vor 2576 Tagen) @ BGK

Hallo BGK,
hier ein „Muster“ von mir. Deckt mögliche Einwände von Arbeitgeber ab und ermöglicht noch rechtliche Schritte bei Verweigerung der Kostenübernahme.

Sehr geehrte Geschäftsleitung,

bitte um Kostenübernahmeerklärung für die Schulungsmaßnahme durch Seminaranbieter.
Seminar XXX,
Seminarort,
Zeitraum,
Kosten.

Die Schwerbehindertenvertretung hat den Seminarbesuch heute für die gewählte Vertrauensperson beschlossen. Es werden notwendige Fähigkeiten für die Information von behinderten und schwerbehinderten Menschen in dieser Schulungsmaßnahme vermittelt. Es handelt sich hierbei um eine Schulungsmaßnahme nach § 96 Absatz 4 Satz 3 SGB IX. Die vermittelten Kenntnisse sind für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung notwendig. Die Höhe der Fahrtkosten und der Seminargebühren haben wir bei der Prüfung der Erforderlichkeit vorweggenommen. Es gibt derzeit kein vergleichbares Angebot zu günstigeren Preisen.

Durch die heutige Mitteilung des Seminartermins ergibt sich genügend lange Zeit, um die Seminarteilnahme einzuplanen und damit die Abwesenheit bei betrieblichen Erfordernissen zu berücksichtigen. Die Vertretung der SBV-Funktion ist in dieser Zeit durch Stellvertretung sichergestellt.

Aus Rechtsgründen müssen wir Sie bitten, der Schwerbehindertenvertretung binnen 14 Tagen Ihr Einverständnis mit diesem Seminar oder auch eventuelle Einwände mitzuteilen. Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass längeres Schweigen des Arbeitgebers kein Einverständnis bedeutet, müsste die Schwerbehindertenvertretung frühzeitig mit Ihnen nach einer Lösung suchen oder gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Wir bedauern das zwar, dass wir hier mit Fristsetzungen anfangen müssen, aber diese Rechtsprechung zwingt uns leider dazu.

Mit freundlichen Grüßen

--
Gruß
Wolfgang


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