Gleichstellungsbeauftragte und PR oder SBV (Allgemeines)
Hallo,
Was gilt nun in Bayern?
Das Bundesgesetz oder das abweichend Bayrische Gesetz?
Ganz einfach BEIDE!
In Ämtern und Behörden/Gerichten usw. das Bay. Gleichstellungsgesetz (siehe Art. 1) in privaten Betrieben das Gleichstellungsgesetz des Bundes, (siehe § 2).
Hallo,
jetzt muss ich doch noch mal Schlaumeiern und ergänze deswegen: in Bundesbehörden auf bayerischem Boden - ja, so was gibt es - gilt natürlich auch nur Bundesrecht.
Der Interessenkonflikt ist nicht unproblematisch und die saubere Lösung wie im Bundesrecht sicherlich sinnvoller.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael