Gleichstellungsbeauftragte und PR oder SBV (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 13.03.2017, 16:33 (vor 2573 Tagen) @ Heinrich

Hallo,
Was gilt nun in Bayern?
Das Bundesgesetz oder das abweichend Bayrische Gesetz?

Ganz einfach BEIDE!
In Ämtern und Behörden/Gerichten usw. das Bay. Gleichstellungsgesetz (siehe Art. 1) in privaten Betrieben das Gleichstellungsgesetz des Bundes, (siehe § 2).

Hallo,

jetzt muss ich doch noch mal Schlaumeiern und ergänze deswegen: in Bundesbehörden auf bayerischem Boden - ja, so was gibt es - gilt natürlich auch nur Bundesrecht. ;-)

Der Interessenkonflikt ist nicht unproblematisch und die saubere Lösung wie im Bundesrecht sicherlich sinnvoller.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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