Autismus im Betrieb (Fragen zu einer Behinderung)

Heinrich, Tuesday, 14.03.2017, 17:18 (vor 2571 Tagen) @ onkel

Hallo,

die berechtigte Frage nach dem Stellvertreter hast Du leider nicht beantwortet.

Das Unterlassen auf die im Gesetz vorgeschriebene Wahl der Stellvertreter hinzuwirken ist eine Mandatspflichtverletzung.

Durch Dein Nichthandeln hier können Schwerbehinderte benachteiligt werden, Schaden erleiden. Denn es kann und wird wohl auch fast zwingend dazu führen, dass es Zeiten im Betrieb gibt, zB wenn Du krank oder im Urlaub bist, in welcher die Schwerbehinderten nicht durch eine SBV vertreten werden. Da ist dann keiner da, der ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen kann und darf.


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