Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 15.03.2017, 19:33 (vor 2592 Tagen) @ Birgit

Moin Moin Birgit,

die Lage ist einfach und kompliziert zugleich.

In der stufenweisen Wiedereingliederung nach Hamburger Modell - darum scheint es sich hier zu handeln - hat der Arbeitgeber kein Recht auf eine bestimmte Arbeitsleistung, zahlt dafür aber auch kein Entgeld, da diese aus dem Krank heraus angetreten wird.

Natürlich kann die Kollegin/der Kollege eine 1/4 Stunde Pause machen, wenn dies betrieblich möglich ist. Da die Eingleiderung den Sinn hat, die Beschäftigten wieder an die volle Arbeitsleistung heranzuführen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass diese nachgearbeitet wird.

Betrieblich schwierig wird es bei Tätigkeiten, die innerhalb der 4 Stunden erledigt sein müssen, weil andere Kollegen/innen darauf warten und ohne die Erledigung der Vorarbeiten nicht sinnvoll weiterarbeiten können. Beispielsweise die Sortierung von Post, damit andere diese weiterbearbeiten können. Andererseits kann man in Frage stellen, ob Tätigkeiten mit Zeitdruck innerhalb der Wiedereingliederung in vollem Arbeitstempo erledigt werden müssen, da der Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitsleistung hat.

Daher gilt Radio Eriwan, ein entschiedenes Jaein, da ohne Kenntnisse des genauen Sachverhalts die Frage nicht genauer beantwortet werden kann.

Am besten mit dem Arbeitgeber dieses besprechen. Argumente: Ohne Pause Wiedereingliederung gefährdet, Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht in besonderem Maße gegenüber Schwerbehinderten. Ab 6 Stunden Arbeitszeit stehen 30 Minuten Pause zu, daher nach 4 Stunden 15 Minuten angemessen. Ggf. auch durch ärztliches Attest und/oder Betriebsarzt bestätigen lassen.


Liebe Grüße

Hendrik

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion