Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 15.03.2017, 20:08 (vor 2598 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

da kein gesetzlicher Anspruch auf eine Pause besteht, kann er nur aus anderen Rechtsquellen wie Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen hergeleitet werden.

Selbstverständlich gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen § 4 ArbZG. Nur greift dieser hier nicht.

Hier könnte aber der behandelnde Arzt, der die Widereingliederung veranlasst hat eine Pause nach 2 Std. fordern bzw ins Model einbauen.

Hier liegt die Entscheidung NICHT beim AG. Denn der AN ist in der Zeit der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben.

Im übrigen muss wohl in den meisten Fällen die normale Arbeitspause "nachgearbeitet werden" und wird nicht bezahlt oder habe ich deine Frage völlig missverstanden?

Seit wann müssen Arbeitspausen lt. ArbZG oder ggf TV nachgearbeitet werden.

Aber die Pausen/Ruhepausen lt. ArbZG sind keine Arbeitszeit. Der AN darf in dieser Zeit auch den Betrieb verlassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion