Renteneintritt für befristet Schwerbehinderte (Rente / Pension / ATZ)
Hallo,
es gibt KEINE Unerschiede ob die Schwerbehinderung befristet ist oder nicht. Der Betroffene muss nur am 1. Tag der Rente den Status Schwerbehindert haben/ noch haben. Ggf lohnt sich wenn kurz vor Renteneintritt der Status wegen Wegfall/ Auslauf der Heilungsbewährung der Klageweg um so den Status bis zum 1. Rententag zu retten.