Renteneintritt für befristet Schwerbehinderte (Rente / Pension / ATZ)

Heinrich, Wednesday, 15.03.2017, 20:12 (vor 2570 Tagen) @ Amor

Hallo,

es gibt KEINE Unerschiede ob die Schwerbehinderung befristet ist oder nicht. Der Betroffene muss nur am 1. Tag der Rente den Status Schwerbehindert haben/ noch haben. Ggf lohnt sich wenn kurz vor Renteneintritt der Status wegen Wegfall/ Auslauf der Heilungsbewährung der Klageweg um so den Status bis zum 1. Rententag zu retten.


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