Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)
Moin,
ihr habt in sofern Recht, in der WE ist man weiter AU, d.h. es ist ein Arbeitsversuch am Arbeitsplatz. Dem AG schuldet man in dieser Zeit keine Arbeitsleistung
. Da auch keine Zeiterfassung erfolgt, der WE Kandidat bestimmt - immer an das Wort Arbeitsversuch denken - selber ob er in der Zeit eine Pause benötigt und macht diese auch. Den momentanen maximalen Zeitrahmen gab der behandelnde vor, hier 4 Std.