Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)

ciralifan, Thursday, 16.03.2017, 07:12 (vor 2597 Tagen) @ Hendrik1

Moin,
ihr habt in sofern Recht, in der WE ist man weiter AU, d.h. es ist ein Arbeitsversuch am Arbeitsplatz. Dem AG schuldet man in dieser Zeit keine Arbeitsleistung
. Da auch keine Zeiterfassung erfolgt, der WE Kandidat bestimmt - immer an das Wort Arbeitsversuch denken - selber ob er in der Zeit eine Pause benötigt und macht diese auch. Den momentanen maximalen Zeitrahmen gab der behandelnde vor, hier 4 Std.


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