Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 16.03.2017, 21:56 (vor 2597 Tagen) @ OKOMON

Moin Moin Okomon,

ich würde diesen Fall mit Deinem zuständigen Integrationsamt besprechen, um von diesem zu erfahren, ob diese Dienstpflichtverletzungen ausreichen, um ihn aus seinem Amt zu entbinden. Dieses ist eigentlich nur für die Vertrauensperson geregelt und nach § 94,7 auf Antrag eines Viertels der Schwerbehinderten beim Integrationsamt möglich. Ob dies auch für Stellvertreter gilt, kann ich nicht sagen.

Vielleicht kennt das Integrationsamt auch andere Wege, da das Vertrauensverhältnis restlos zerrüttet sein dürfte, oder ist als erster Schritt bereit, auch ein klärendes Gespräch mit deinem Stellvertreter zu dessen Amtsführung zu führen.

Liebe Grüße

Hendrik


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