Wiedereingliederung und Pause (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 17.03.2017, 11:05 (vor 2568 Tagen) @ Birgit

In der stufenweisen Widereingliederung befindet sich der AN weiterhin im Krankenstand und bezieht Krankengeld und keine Arbeitslohn. Diese dient dazu die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Wenn dazu Pausen während der 4-stündigen Widereingliederung notwendig sind, dann sind sie dadurch abgedeckt und müssen nicht nachgearbeitet werden
Dem AG entsteht ja kein Nachteil durch die Pause.
Auch kann nicht erwartet werden das der AN während dieser Zeit die volle Arbeitsleistung erbringt. Sondern seine Leistungsfähigkeit ist ausschlaggebend.


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