Stellvertreter, der nicht stellvertretend arbeitet (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 17.03.2017, 16:55 (vor 2591 Tagen) @ Hendrik1

Ob dies auch für Stellvertreter gilt, kann ich nicht sagen.

Hallo, zum Thema siehe FAQ der BIH. Gilt natürlich sinngemäß auch für die gewählten Stellis, also für alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der SBV.

Außerdem: Stelli ggf. auf Schulung schicken, sofern noch nicht geschehen. Der erste Stelli hat doch jetzt auch wie VP generellen BTHG-Schulungsanspruch. Vergl. Düwell in ZB 1-2017 wie folgt:

"Zudem hat er für eine Verbesserung der Sachkunde gesorgt durch Ausweitung des Schulungsanspruchs auf das erste stellvertretende Mitglied."

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion