Monatsgespräch Leitung und PR (Allgemeines)
im Personalrat wird dies jedoch anders gesehen.
Na, dann wäre es doch mal interessant zu erfahren, welche Begründung dafür vorgebracht wird aus dem letzten Jahrhundert, so als hätte in den 80-er Jahren keine Rechtsänderung stattgefunden, mit der ja die damalige BAG-Fehlentscheidung vom Gesetzgeber 1986 korrigiert wurde. Gehen in dieser Dienststelle in Fürth die Uhren anders als im Rest der Republik - seit 30 Jahren ??? (Düwell, LPK-SGB IX § 95 Rn. 10/77).
Ebenso interessant wäre zu erfahren, von welchem Schulungsträger denn dieser Personalrat zum Art. 67 BayPVG "geschult" wurde und wie "betagt" denn der BayPVG-Kommentar dieses Personalrats ist...
Gruß,
Cebulon