Teilzeit welche Basis? (Allgemeines)

mephisto1964, Monday, 20.03.2017, 21:31 (vor 2591 Tagen)

Hallo,

ich habe ein Frage zu einem Thema, zu dem ich hier beim Suchen nichts gefunden habe.
Und zwar hat mich eine Kollegin (Beamtin NRW) angesprochen, die überlegt, ihre wöchentliche Arbeitszeit von 39Std. 50 Minuten (da Schwerbehindert) geringfügig (10%) zu reduzieren.
Jetzt stellt sich die Frage, von welcher Stundenzahl ausgegangen werden muss.
Meiner Meinung nach müßte man als Berechnungsbasis die 39Std.50 Min. wählen, da sie auf dieser Basis ja auch ihre Diestbezüge zu 100% erhält.
Eine Anfrage der Kollegin beim LBV hat als Ergebnis gebracht, dass es Ermessenssache der Behördenleitung sein soll.
Dies kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Es wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte und gleich die rechtliche Grundlage dazu nennen könnte.

Gruß

Dirk


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