Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 23.03.2017, 15:08 (vor 2584 Tagen) @ Monica99

Hallo lunos 1961,

ich übersetze einmal Heinrichs Aussage.

Der AN ist auf Grund er physischen und psychischeren Belastung im/aus Job und im Familienleben nun aus Gründen der Behinderung nicht mehr in der Lage wie bisher mehr Stunden als im ArbV also Mehrarbeit /Überstunden zu leisten.

Daher geht sie zum Arzt, bespricht mit diesem diese Problematik und der bescheinigt, dass aus Gründen der Behinderung wegen der sich ergebenen physischen und psychischeren Belastung keine Mehrarbeit mehr geleistet werden kann. Damit hat man dann den Grund des § 81 Abs. 4 SGB IX.

Folge ist nur, dass man dann ggf wenn man in einigen Jahren beim gleichen AG due Stundenzahl erhöhen möchte Probleme hat/bekommt. Da würde dann ggf helfen, dass man vorher einmal ein REHA macht und sich die physischen und psychischeren Belastungen im Familienleben erledigt haben.

Nur wichtig ist immer, was leider oft von Schwerbehinderten und SBVn übersehen wird, dass man wenn man sich wie hier auf § 81,4 oder " 124 SGB IX beruft, man keinen Nebenjob wahrnehmen darf oder diesen auch aufgeben muss. Denn dieser würde ja hier konträr dem Verlangen entgegenstehen.

Auch könnte in einem solchen Fall, der AG des Hauptjobs auch einen ggf sonst genehmigungsfreien Nebenjob diesen untersagen, denn der Hauptjob geht vor und die Wahrnehmung des Nebenjob würde ja den Hauptjob negativ beeinträchtigen.

Hey,
ich glaube nicht, das in diesem Fall der § 81 (4) SGB IX greift. Wenn dann, höchsten der § 124 SGB IX.
Wobei der aber wiederum bei Teilzeit auch nicht zieht.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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