Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)
Hallo Hotte,
ich glaube nicht, das in diesem Fall der § 81 (4) SGB IX greift. Wenn dann, höchsten der § 124 SGB IX.
Wobei der aber wiederum bei Teilzeit auch nicht zieht.VG
Hotte
Eben NEIN!! § 124 SGB IX greift hier nicht! Denn nach § 124 SGB IX ist lt. bekannter und IMMER noch geltender BAG Entscheidung Mehrarbeit nur was > 8 Std. tägl. und 48 Std. wöchentlich (da 6 x 8 weil 6 Werktage) ist.
Hier greift daher nur § 81 Abs. 4 SGB IX siehe auch BAG 03.12.2002 - 9 AZR 462/01...Etwas anderes kann sich allerdings im Einzelfall aus § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX ergeben, wenn das zur behinderungsgerechten Gestaltung der Arbeitszeit erforderlich ist...
§ 81 (4) Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf ....sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, ....
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mfg Monica