Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 23.03.2017, 19:00 (vor 2583 Tagen) @ Downunder

Hallo,

eine schlüssige Übersetzung!;-)

Ist doch schon einmal gut :-)

Nun stellt sich mir die Frage was "behinderungsbedingt" heißt.

Kann sich der/die Betroffene dann nur auf die festgestellten Behinderungen berufen?

JaNein!
Es kann ja auch ein neuer Grund sein, der eine Behinderung ergibt! Die sich dann im Laufe der Zeit ggf auch aus der alten Behinderung oder neu ergibt.

Beispiel:

Sb hat einen GdB von 40 wegen Rückenleiden und ist gleichgestellt. Kann dann die Arbeitsplatzanpassung wegen psychischer Belastungen (die ja u.U. (noch) nicht festgestellt sind) berufen?

Ja, denn auch aus einer solchen Behinderung können sich ja physischen und psychischeren Belastung in der Folge ergeben. Weil er zB stets Schmerzen hat oder sich auf Grund dieser Behinderung körperliche Belastungen ergeben die dann physische und psychische Auswirkungen ergeben/entwickeln.

In einem solchen Fall sollte man aber solche auch ärztl. untersuchen, feststellen und behandeln lassen. Also auf deutsche ggf auch einmal auf die Couch gehen. Im weiteren Schritt kann man dann auch noch physische und psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen als Behinderung anerkennen lassen.

--
mfg Monica


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