Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)
Danke, das ist eigentlich auch meine Sichtweise.
Allerdings erinnere ich mich an eine SBV Schulung, allerdings bezogen auf Kündigung gesagt wurde, dass nur die Behinderungen berücksichtigt würden, die auch tatsächlich festgestellt sind. Möglicherweise wird das aber auch nur in diesen Fällen so "eng" gehandhabt.
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Gruß
Downunder