Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 23.03.2017, 20:54 (vor 2581 Tagen) @ lunos1961

Hallo lunos1961,

vielleicht hilft ein Blick in die gesetzliche Grundlage wonach die Teilzeit vereinbart wurde, das Teilzeit- und Befristungsgesetz. So könnte durch die Handlungsweise des Arbeitgebers das Verbot der Diskriminierung greifen, weil z.B. nur die Teilzeitkraft herangezogen wird und nicht Vollzeitbeschäftigte, bei denen Mehrarbeitszuschläge anfallen würden. Wenn die Teilzeitkraft sich auf dieses Gesetz bezieht, greift das Benachteiligungsverbot im TzBfG.

Sollte andere Kollegen nicht in gleicherweise herangezogen werden, wurde zusätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. Mehrarbeit unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Es werden hier auch die anderen Kollegen ggf. schlechter gestellt, da ihnen (vielleicht gewünschte) Mehrarbeitszuschläge vorenthalten werden.

Teilzeitkräfte sind keine Ausfallreserve. Die Teilzeit wurde gemäß einer vertraglichen Regelung getroffen. Verträge sind von beiden Seiten einzuhalten. Es wurde keine Arbeit auf Abruf vereinbart.

Durch die Kurzfristigkeit der Aufforderung zur Leistungserbringung könnten bei der Teilzeitkraft erhebliche Kosten z.B. für die Kinderbetreuung anfallen. Diese könnten ggf. mit gewerkschaftlicher Hilfe eingefordert werden :-P

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Gruß
Wolfgang


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