Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

WoBi, Friday, 24.03.2017, 12:07 (vor 2587 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

für mich hat es danach angehört, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner "optimierten" Personalplanung / zu wenig Personalreserve auf Teilzeitkräfte zurück greift, um kurzfristige Personallücken zu füllen. Teilzeitkräfte als Lückenfüller betrachtet. Dabei die persönlichen Interessen der Teilzeitkräfte nicht nach "billigem Ermessen" bei der Anordnung der Arbeitsleistung berücksichtigt.

Teilzeitkräfte ist häufig "weiblich" und damit könnte durch diese Handlungsweise zusätzlich eine geschlechtspezifische Diskriminierung entstehen.

Durch die Anordnung von zusätzlicher Arbeitsleistung - nicht zuschlagspflichtiger Mehrarbeit - könnten sich Änderungen am Urlaubsanspruch oder anteiliger Zahlung z.B. Weihnachtsgeld ergeben, weil anstelle von vereinbarten 3 Tagen über das Jahr durchschnittlich 4 Tage gearbeitet wurde. Wird dies bei Berechnungen nicht berücksichtigt, liegt eine Schlechterstellung nach dem TzBfG vor.
Als Umgehungshandlung sehe ich die zwangsweise Verpflichtung zum "Abfeiern" von zusätzlichen Arbeitszeiten, möglichst noch nach Vorgabe durch den Arbeitgeber.

Das mit dem Personalrat = öffentlicher Dienst habe ich übersehen. Wobei diese Angaben im Profil von lunos1961 fehlen.

Nachdem keine Angaben vorliegen könnten nachfolgende Infos helfen:
http://www.schichtplanfibel.de/dat/pocketheft.pdf
http://www.tobiasmichel.schichtplanfibel.de/auk%20arbeit%20im%20frei%20-%20rechts-%20und%20tarifwidrig.pdf

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Gruß
Wolfgang


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