Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 24.03.2017, 13:07 (vor 2582 Tagen) @ WoBi

Hallo,

angehört ist eben zum einen nicht gleich Tatsache. Weiter Was hier aber zu beachten ist, AG muss auch bei Teilzeitkräften Mehrarbeit mit Zuschlägen vergüten wie bei Vollzeitkräften. Anders nur wenn in einem TV dieses für Teilzritkräfte negativ geregelt ist.
Siehe den Link in der anderen Antwort.

Weiter auch, leistet ein Teilzeit AN regelmäßig Mehrarbeit/Überstunden so ergibt sich daraus idR eine stillschweigende Änderung des ArbV und kann dann die Teilzeitkraft zur Vollzeitkraft oder Teilzeit mit einer höheren Wochenarbeitszeit werden. Bedeutet der AG MUSS sie dann zukünftig immer mit mehr Stunden beschäftigen und vergüten.

Klar ändert sich dann ggf auch der Urlaubsanspruch entsprechend.


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