Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

WoBi, Friday, 24.03.2017, 13:48 (vor 2588 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

um einen "schnellen" Leser nicht auf eine "falsche" Spur zu bringen:
1. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit liegt vor, wenn die Normalarbeitszeit eines Vollbeschäftigten überschritten wird. Also nicht, wenn die individuell reduzierte Arbeitszeit z.B. 6 Stunden täglich bis zur Normalarbeitszeit ausgeweitet wird.
2. Zuschlagspflichtige Mehrarbeit ist anzuordnen. Dies kann auch durch die Aufgabenstellung erfolgen.
3. Geleistete Arbeit ist zu vergüten.
4. Gleitzeitkonten sind kein Puffer für angeordnete Mehrarbeit, um Zuschläge einzusparen.

Zu deiner Anmerkung: Ohne Fakten ist konkludentes Handeln oder betriebliche Übung schwer anzudiskutieren.

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Gruß
Wolfgang


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