Überstunden/Mehrarbeit bei Teilzeit (Allgemeines)

Monica99, Friday, 24.03.2017, 14:06 (vor 2583 Tagen) @ WoBi

Hallo,

hier muss man unterscheiden zwischen Mehrarbeit und Überstunden. Regelt ein TV das Thema Überstunden/Mehrarbeit und sieht hier Zuschläge vor, gelten dieseRegelungen auch idR für Teilzeitkräfte.

Weiter hat Heiner ja einen guten Weg aufgezeigt. Der Teilzeit AN sollte mit Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung darauf hinweisen, dass sofern ein Teilzeit AN regelmäßig/öfters auf Verlangen des AG Überstunden/Mehrarbeit leistet/leisten muss, sich daraus eine stillschweigende Änderung des ArbV betreffend der Arbeitszeit lt. ArbV ergibt. Also der AG dann diesen AN zukünftig immer für diese Stundenanzahl beschäftigen muss. Dieses will ggf. der AG nicht und verzichtet daher dann diesen Teilzeit AN stets für Überstunden/Mehrarbeit heranzuziehen.

Letztlich, es gibt bisher nach meiner Kenntnis noch keine Entscheidung des BAG bzw sogar des EuGH ob die Regelung, dass Mehrarbeitszuschläge nur mit Zuschlägen vergütet werden müssen, wenn diese über die Regelarbeitszeit im Betrieb hinausgehen. Denn dieses stellt wohl einen Verstoß gegen das AGG dar. Denn hier werden Teilzeitkräfte oft Frauen benachteiligt.

Doch der einfachste Weg ist, der BR/PR verweigert hier aus sozialen Gründen die Zustimmung zur Mehrarbeit/Überstunden.

--
mfg Monica


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