Stimmberechtigte bei einer Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamt-SBV (Wahlen)

Cebulon, Friday, 24.03.2017, 18:30 (vor 2562 Tagen) @ WoBi

Rechtsgrundlage: § 96 Absatz 3 Satz 2 SGB IX

Hallo, Rechtsgrundlage ist m.E. allein § 94 Absatz 1 Satz 1 letzter HS SGB IX, nicht § 96 SGB IX, oder?

"... Mitglied, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung vertritt."

Gruß,
Cebulon


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