Gültigkeit der Inklusionsvereinbarung / Integrationsvereinbarung (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 29.03.2017, 15:49 (vor 2557 Tagen) @ andreasb

Hallo,

Die SBV macht mit dem AG eine Inklusionsvereinbarung.
Danach sinkt die Zahl der SBM unter 5.
Angenommen es gibt keine SBV mehr. Was passiert mit der IV?
Verliert sie ihre Gültigkeit? Kann der AG sie ohne Gegenwehr aufkündigen?

Die Amtszeit der SBV endet nicht automatisch, sobald der Schwellenwert von 5 SBM unterschritten wird. Das Ende der Amtszeit ist abschließend in § 94 Abs. 7 SGB IX geregelt.

Zur Vereinbarung an sich:

Die Vereinbarung wird auch mit der in § 93 SGB IX genannten Vertretung geschlossen (Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat), so dass selbst bei Wegfall eines "Vertragspartners" (in Anführungszeichen, weil die Rechtsnatur der Vereinbarung m. W. nicht wirklich geklärt ist) immer noch ein weiterer Partner vorhanden ist.

Die Stellung der Betriebsräte ist hierbei auch nicht zu vernachlässigen, da ihnen auch das Initiativrecht obliegt, wenn es gar keine SBV gibt (§ 83 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).

Deshalb spricht meines Erachtens viel dafür, dass die geschlossene Vereinbarung sinngemäß bis zum Ende ihrer Gültigkeit weitergeführt wird.

Sofern die Inklusionsvereinbarung in der Form einer Betriebsvereinbarung nach BetrVG geschlossen ist, kann seitens BR bzw. AG im Konfliktfall auch die Einigungsstelle angerufen werden.

--
Gruß
Matthias


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion