Verkürzt sich der ZU während des Sonderurlaubs ohne Bezüge? (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.03.2017, 15:02 (vor 2578 Tagen) @ Juli*

Hallo,

der "Sonderurlaub" bzw. Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach § 125 SGB IX unterliegt als gesetzlicher Urlaub denselben Regelungen des BUrlG wie der gesetzliche Mindesturlaub.

Eine konkrete Arbeitsleistung ist keine zwingende Voraussetzung für das Entstehen eines Urlaubsanspruches (ErfK, Gallner, § 1 BurlG Rn 15). Auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich Urlaubsanspruch, wobei es Ausnahmen gibt.
Es kommt daher auf die konkreten Fallumstände an, die letztlich nur ein Fachmensch vor Ort beurteilen kann, der alle notwendigen Unterlagen vorliegen hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


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