Verzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 80 Abs.1 SGB IX) (Allgemeines)

Daya946, Friday, 31.03.2017, 12:53 (vor 2576 Tagen)

Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir o.g. Verzeichnis nicht vollständig übermittelt, d.h., zu einigen Namen gibt es keine weiteren Daten (wurde abgedeckt).
Ist das zulässig?
Vielen Dank für Rückmeldungen und schönes Wochenende
Daya


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