Verzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 80 Abs.1 SGB IX) (Allgemeines)

Cebulon, Friday, 31.03.2017, 13:15 (vor 2576 Tagen) @ Daya946

Verzeichnis nicht vollständig übermittelt, d.h., zu einigen Namen gibt es keine weiteren Daten (wurde abgedeckt). Ist das zulässig?

Hallo, dieses Namensverzeichnis ist kraft Gesetzes komplett zu übermitteln und nicht nur auszugsweise! Wie soll denn die SBV bzw. BR/PR überprüfen, wenn "zensiert" bzw. "geschwärzt" wird? Welche Begründung hat der denn dafür gegeben? Hat denn auch BR/PR nur so ein lückenhaftes Namensverzeichnis erhalten? Also nachfassen bzw. monieren, ggf. gemeinsam, da so eine Intransparenz durch nichts zu rechtfertigen ist!

Gruß
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion