Verzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 80 Abs.1 SGB IX) (Allgemeines)

Cebulon, Saturday, 01.04.2017, 13:40 (vor 2575 Tagen) @ Daya946

Auf welches Gesetz kann man verweisen?

Hallo, einfach mal auf das Portal (ganz oben) dieser Website schauen... Dort findet man alles Wesentliche. Einschlägig ist der § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, wonach eine Kopie des Verzeichnisses und nicht nur von Teilen des Verzeichnisses zu übermitteln ist wie folgt:

"Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln."

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion