Verzeichnis der schwerbehinderten Beschäftigten (§ 80 Abs.1 SGB IX) (Allgemeines)
Auf welches Gesetz kann man verweisen?
Hallo, einfach mal auf das Portal (ganz oben) dieser Website schauen... Dort findet man alles Wesentliche. Einschlägig ist der § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, wonach eine Kopie des Verzeichnisses und nicht nur von Teilen des Verzeichnisses zu übermitteln ist wie folgt:
"Dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers ist je eine Kopie der Anzeige und des Verzeichnisses zu übermitteln."
Gruß,
Cebulon