Teilfreistellung stellverterter SBV (Allgemeines)
Hallo,
wir haben über 150 Schwerbehinderte und Gleichgestellte bei einem Öffentlichen AG.
Die SBV ist gleichzeitig PR und mit 50% (19,25h) SBV und 50% (19,25h) PR freigestellt.
Da die Freistellungsgrenze lt. BTHG auf 100 gesunken ist, haben wir für mich eine Teilfreistellung für 10 Std/Woche beantragt. Bisher hat der AG nicht reagiert und ist auch nicht begeistert.
Gibt es eine rechtliche Durchsetzbarkeit der Teilfreistellung der Stellis da nur 50% Freistellung durch die SBV gebunden sind?
Danke