Teilfreistellung stellverterter SBV (Allgemeines)
Hallo,
wenn das für Euch geltende Personalvertretungsrecht eine Teilfreistellung vorsieht
und
Ihr bereits ggü. dem Arbeitgeber die Heranziehung der Stellvertretung für ständige Aufgaben formal erklärt habt, dann sollte eine Teilfreistellung mE möglich sein.
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&Tschüß
Wolfgang